Full Service beim Winterdienst Zur Bürgerpflicht der verschiedenen Städten und Gemeinden gehört auch die Winterwartung jener Flächen, für deren Reinigung Sie laut Straßenreinigungs-Satzung zuständig sind. Dabei müssen Sie diese Flächen von Schnee räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfenden Materialien wie Sand oder Granulat streuen. Gehwege müssen in einer Breite von 1,25 Metern freigehalten werden. Schnee oder Glätte müssen zwischen 7 und 20 Uhr sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigt werden. Fällt nach 20 Uhr Schnee oder tritt dann Glätte auf, so muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages wieder ein verkehrssicherer Zustand herrschen. Sie können wegen Abwesenheit ( Urlaub, Arbeit, Krankheit) oder Sie möchten morgens nicht früh aufstehen, dann übernehme ich gerne für Sie den Winterdienst, ob Kontrolle,Streuen oder Räumen, bei mir sind Sie richtig. Folende Leistungen führe ich aus: Kontrolle: Warnung vom DWD / UWZ vor Straßenglätte, überfrierende Nässe, leichter Schneefall, Schneefall, wird kontrolliert , ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Streuen: Warnung vom DWD / UWZ vor Straßenglätte, überfrierende Nässe, leichter Schneefall, Schneefall, Räumen und Streuen: Warnung vom DWD / UWZ vor Straßenglätte, überfrierende Nässe, leichter Schneefall, Schneefall,
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