Gartenservice Nehring
 
Garten-und Grünflächen-pflege

Gartenservice Nehring.

Ich stelle mich vor

Gegründet 2004 als Garten & Landschaftsbaubetrieb, aus Liebe zu Boden, Gärten und Natur habe ich mir zur Aufgabe und Zielsetzung erklärt, Landschaften und Objektumgebungen eine schöne pflegende Note zu verleihen und dabei stets den Kundenwunsch und die Kundenphantasie im Fokus zu behalten.

Aus diesem Grund wurde mir schnell klar, das viele Kunden keinen neuen Gartenbrauchen, sondern Hilfe bei der Gartenarbeit und bei der Gartenpflege. Deshalb habe ich mich dazu entschieden mich auf Garten und Grünflächenpflege zu spezialisieren. Im Winter hat der Kundenwusch nach Hilfe nicht abgenommen, sondern ist gewachsen. Durch die große Nachfrage zum Winterdienst biete ich seit der Saison 2005 / 2006 den Fullservice Winterdienst an.

Seit über 15 Jahren liegt mir die Zufriedenheit des Kunden besonders am Herzen, ich sehe den Kunden noch als Kunden und nicht nur als Objekt, deshalb kämpfe ich nicht um jeden Preis! Meine Kunden geben mir Recht, das ich schnell, sauber, zuverlässig und kostenbewusst arbeite.

Bei Neukunden oder auch bei Neuobjekten führen wir eine Persönliche Besichtigung durch, anschließend erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag. Die Besichtungen sind kostenlos und unverbindlich.  Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermines rufen Sie uns bitte an, oder gehen Sie bitte auf die Seite Kontakte und hinterlassen Sie uns eine Email. Wenn Sie eine persönliche Kontaktaufnahme wünschen, würden wir uns freuen, wenn dies ab 17:00 Uhr geschieht, damit wir sicherstellen, daß Ihre Anfrage uns auch erreicht. Morgens führen wir unsere  Aufträge aus, gerne können Sie auch eine Whats app hinterlassen wir würden uns dann Nachmittags melden. Wir arbeiten die Aufträge zur vollsten Zufriedenheit des Kunden ab. Wie Eingangs schon beschrieben arbeiten wir kostenbewusst und wirtschaftlich , das schätzen unsere Kunden, aus diesem Grund sind wir nicht gezwungen jeden Auftrag anzunehmen.

Die von uns ausgestellte Rechnung, entsprechen den Vorschriften des § 35 II Einkommenssteuergesetz. Diese Vorschrift ermöglicht es Ihnen,  20 % unserer Lohnkosten am Ende des Steuerjahres als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ bei Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.

Ihr Thorsten Nehring